„Safety First“ auch für ihre Baumaßnahme
Seit 1998 ist die Baustellenverordnung in Deutschland in Kraft. Die Beachtung und Umsetzung dieser Verordnung soll zu einer Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen sowie zu einer Verringerung der Unfälle führen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle trägt nach dieser Verordnung - der Bauherr als Besteller der Bauleistung. Dieser hat nun die Möglichkeit einen Koordinator damit zu beauftragen, die nach der Baustellenverordnung geforderten Maßnahmen umzusetzen.
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Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination
Leistungen:
- Baufeldbegehung und Analyse von Sicherheitsrisiken
- Ausarbeiten von sicherheitstechnischen Hinweisen für die Planung, die Ausschreibung und Angebotseinholung sowie die Ausführung
- Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutz Plänen unter Berücksichtigung des Bauablaufs
- Erstellen der Vorankündigung für das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
- Beratung bei der Notfallorganisation der Baustelle sowie Erstellung einer Baustellenordnung
- Ausarbeitung von Sicherheitshinweisen für spätere Arbeiten
- Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen der Baufirmen
- Kontinuierliche Fortschreibung der SiGe - Planung
- Baustellenbegehungen sowie Kontrolle und Dokumentation der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
- Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz auf Baustellen finden Sie hier:
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Fachplanung u. Fachbauleitung Bauschadstoffe
Leistungen:
- Baufeldbegehung und Analyse von Sicherheitsrisiken
- Gefahrenanalyse sowie Darstellung und Kartierung von Gefahrenstoffe
- Erstellung von Arbeitsbereichsanalysen sowie Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der Gefahrenstoffexposition
- Erstellung von Schutz- und Hygienekonzepten einschließlich Beschreibung spezieller Baustelleneinrichtung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen ergänzend zur Baustelleneinrichtungsplanung
- Ausarbeitung von Messkonzepten für die kontinuierliche Überwachung von Arbeitsplatzbedingungen
- Abstimmung mit Fach- und Aufsichtsbehörden
- Baustellenbegehungen sowie Kontrolle und Dokumentation der Einhaltung des Arbeits- und Sicherheitsplanes
- Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz auf Baustellen finden Sie hier:

